Hannoversche Allgemeine Zeitung, 26.07.2019, „Wer war der wahre Brandstifter?“
Die Eidesstattliche Versicherung des SA-Mitglieds Hans-Martin Lennings (1904-1962) veranlasste ein Korrigieren in vielen Medien: SA-Leute zündelten.
Aber die Medien und Parteien, die 1933 mit der Berichterstattung über den harmlosen Gebäudebrand die Einführung der Diktatur in Deutschland begründeten, bleiben ungenannt. Sie waren die wahren Brandstifter.
Dazu ein Auszug aus dem Buch „Bankiers überm Hakenkreuz“ 2015:
14.1 Reichstagsbrand: Brüning, Ullstein, Frankfurter Zeitung und Vorwärts (SPD) lügen; SPD und KPD halten still
Gestützt auf die „Verordnung zum Schutz des deutschen Volkes“ vom 04.02.1933 unterband Paul von Hindenburg diktatorisch zwei Tage vor dem Reichstagsbrand das Presseimperium des kommunistischen Verlegers Willi Münzenberg mit „Die Welt am Abend“, „Berlin am Morgen“, „Arbeiter Illustrierte Zeitung“ und dem „Neuer Deutscher Verlag“. Die KPD als Partei und Reichstagsfraktion hielt still.
Am Tag nach der Brandstiftung erklärte von Hindenburg durch die „Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat (…) zur Abwehr kommunistischer, staatsgefährdender Gewaltakte“ die Aktivität der KPD als illegal und setzte Hitler als Diktator ein. Und die gesamte offizielle SPD-Presse wurde verboten und die SPD nahm das hin. An Hand von Listen, die von der sozialdemokratischen preußischen Regierung angelegt worden waren und bereits nachmittags mehrere Stunden vor der Brandstiftung an die Polizeistationen in Deutschland verschickt worden waren[1], wurden tausende kommunistische Personen in Lager gesperrt.[2]
In der Nacht des Brandes, am 27.01.1933, vor dem Vorliegen von irgendwelchen Untersuchungen und vor seiner Einsetzung als Langzeitdiktator, verriet Hitler: „Das ist ein von Gott gegebenes Zeichen. Niemand wird uns nun daran hindern, die Kommunisten mit eiserner Faust zu vernichten.“[3]
Die Vossische Zeitung der Familie Ullstein, 28.02.1933 Morgen-Ausgabe, wiederholte auf der ersten Seite dreimal, dass „ein holländischer Kommunist“ als Täter verhaftet worden wäre.
Die SPD-Parteizeitung „Vorwärts“ behauptete trotz zahlreicher SPD-Mitglieder in Polizeiführung und Brandschutz am 28.02.1933, Titelblatt: „Riesenbrand im Reichstag(…) Es liegt Brandstiftung vor(…) Man sucht die Täter(…) müssen die Täter in Kreisen zu suchen sein, die durch ihre Tat ihrem Haß gegen das parlamentarische System Ausdruck verleihen wollten. (die parlamentarisch erfolgreiche NSDAP-Regierung konnte nicht gemeint sein, d.A.). Und wer Brand stiftet, der wird seine Strafe haben.“ „Der holländische Kommunist. WTB (Wolffsches Telegraphenbureau, d.A.) meldet in später Stunde in seinen Berliner Lokalnachrichten, ein niederländischer Kommunist sei der Täter; er habe schon gestanden. Im Gegensatz dazu erklärt die zuständige Polizeistelle, daß diese Gerüchte nicht bestätigt werden können.“[4]
Das Berliner Tageblatt der Familie Mosse, 28.02.1933, Abendausgabe, meldete „130 Verhaftungen“, und dass der „Attentäter(s) … seit 19 Jahren Mitglied der holländischen Kommunistischen Partei“ wäre und vor zwei Jahren einen Paß für eine Reise nach Moskau erworben hätte. Ohne Kommentar oder Frage verbreitete das Blatt die Behauptungen Görings: „In einer amtlichen Meldung wird darüber mitgeteilt: ‚Zum Schutze der öffentlichen Sicherheit wurden noch am Montag abend sämtliche öffentlichen Gebäude und lebenswichtigen Betriebe unter Polizeischutz gestellt. … Gegen zwei führende kommunistische Reichstagsabgeordnete ist wegen dringenden Tatverdachts Haftbefehl erlassen. Die übrigen Abgeordneten und Funktionäre der Kommunistischen Partei werden in Schutzhaft genommen. Die kommunistischen Zeitungen, Zeitschriften, Flugblätter und Plakate sind auf vier Wochen für ganz Preußen verboten. Auf vierzehn Tage verboten sind sämtliche Zeitungen, Zeitschriften, Flugblätter und Plakate der Sozialdemokratischen Partei, da der Brandstifter aus dem Reichstag in seinem Geständnis die Verbindung mit der S.P.D. zugegeben hat.’“ Und das Berliner Tageblatt verbreitete „… Bericht des Reichskommissars für das preußische Innenministerium, Minister Göring … über die Vorgänge bei der Brandstiftung im Reichstag und über das Material, das im Karl-Liebknecht-Haus gefunden wurde. Das Reichskabinett wird auf Grund dieser Mitteilungen noch heute beim Reichspräsidenten den Erlaß einer Notverordnung zum Schutze des Volkes beantragen. Diese Verordnung wird sehr scharfe Maßnahmen enthalten, u.a. soll mit weitgehenden Eingriffen in die persönliche Freiheit zu rechnen sein. Die Wahlen am 5. März sollen auf jeden Fall stattfinden. … Wie wir erfahren, ist die Verhängung des militärischen Ausnahmezustandes nicht beabsichtigt. Die gegen die kommunistische Gefahr ergriffenen Maßnahmen werden aber die gleiche Wirkung wie ein Ausnahmezustand haben. Ein Verbot der K.P.D. kommt, soweit sich bisher übersehen läßt, auch jetzt nicht in Frage. … Auch die Landtagsabgeordneten der K.P.D. sind, soweit sie nicht wegen des Wahlkampfes von Berlin abwesend sind, in Schutzhaft genommen worden.“
Die Frankfurter Zeitung der Brüder Simon verbreitete am 28.02.1933: „Es tauchen Zweifel auf, ob der Verhaftete allein diese ganzen Vorarbeiten ausgeführt haben kann. Man rechnet noch für die kommende Nacht mit energischen Maßnahmen der Polizei, insbesondere mit weiteren Verhaftungen. Das gründet sich besonders darauf, daß man nicht darauf glaubt, Lübbe habe seine Tat alleine begangen. Der Befund im Reichstag zeigt, daß der Täter eine gute Ortskenntnis gehabt haben muß, so daß die Meinung vorherrscht, er habe in führenden Kommunisten, die im Reichstag ein und ausgehen, Helfershelfer. … Die weitere Untersuchung des Reichstagsbrandes hat ergeben, daß die zur Brandstiftung verwendeten größeren Mengen Benzin oder Petroleum nicht auf einmal vom Täter unbeobachtete ins Gebäude geschafft sein können. Die Flüssigkeiten müssen ferner irgendwo aufbewahrt worden sein, und man vermutet einen engen Zusammenhang zwischen dem Täter und Personen, die dauernden Zutritt zu den Zimmern der kommunistischen Fraktion im Reichstag haben. In diesem Zusammenhang verdient die Meldung Erwähnung, daß der kommunistische Abgeordnete Torgler in Begleitung eines zweiten Abgeordneten kurz vor Ausbruch des Brandes in großer Eile das Reichstagsgebäude verlassen habe.“ Und weiter behauptete die Frankfurter Zeitung: „Verhaftung zahlreicher kommunistischer Führer. Berlin, 28. Febr. Da zahlreiche Anzeichen darauf hinweisen, daß die Brandstiftung im Reichstag der Beginn einer vorbereiteten großen kommunistischen Terrorserie ist, sind noch am späten Abend umfangreiche Maßnahmen gegen die KPD unternommen worden, u.a. wurde eine Reihe kommunistischer Führer in Schutzhaft genommen, um jeder Verdunkelungsgefahr vorzubeugen.“
Einen Tag später, am 01.03.1933 wiederholte der nationalsozialistische „Völkischer Beobachter“ diese Lügen und Verharmlosungen: „Die Verhaftung der kommunistischen Abgeordneten. 130 bolschewistische Führer im Polizeipräsidium festgesetzt. Berlin, 28. Februar. Da die Beweise vorliegen, daß die Brandstiftung im Reichstage der Beginn einer vorbereiteten großen kommunistischen Terrorserie sein soll, und noch am späten Abend umfangreiche Maßnahmen gegen die K.P.D. unternommen wurden, u.a. wurde eine Reihe kommunistischer Führer und Abgeordnete in Schutzhaft genommen, um jeder Verdunkelungsgefahr vorzubeugen.“
Neue Zürcher Zeitung verbreitete gestützt auf das Wolffsches Telegraphenbureau ebenfalls fast wortgleich: „Es ist offenbar, daß in den nächsten Tagen mit weitern Terrorakten der Kommunisten zu rechnen ist. Die Berliner Polizei … . Die bisherige Untersuchung hat ergeben, daß die Brandstiftung im Reichstag nur der Beginn einer ganzen Serie von Terrorakten von Seiten der Kommunistischen Partei darstellt. Es sind noch während des gestrigen Abends eine Reihe von Maßnahmen gegen die Kommunistische Partei vorgekehrt worden. So wurden u.a. mehrere kommunistische Führer in Schutzhaft genommen.“[5]
Ex-Reichskanzler Heinrich Wilhelm Brüning behauptete wenige Tage nach dem Brand im Hinblick auf kommunistische Täterschaft: „(…) Aber die Regierung besitzt die Beweise hierfür.“[6]
Am 01.08.1933 veröffentlichte Münzenberg in Paris das „Braunbuch über Reichstagsbrand und Hitlerterror“. Darin wurden die Nazis der Brandstiftung geziehen.[7] Hitler mußte angesichts Braunbuch und der Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen später von seiner und der anderen Antikommunisten Behauptung Abstand nehmen: „Als er (Hitler, d.A.) wieder einmal, in seiner Rede an das Ausland am 21. Mai 1935, die Schandtaten des Kommunismus in voller Breite aufzählt, keinen Streik, keinen Straßenkampf vergißt, – nennt er den Reichstagsbrand nicht.“[8]
Das Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933, das die Notverordnungs-Diktatur Hindenburgs zur Langzeit-Diktatur Adolf Hitlers vergrößerte, wurde von der NSDAP, vom Zentrum und allen liberalen und konservativen Abgeordneten beschlossen.[9]
KPD und SPD hätten die für das Ermächtigungsgesetz notwendige Zwei-Drittel Mehrheit vielleicht verhindern können, wenn die 81 KPD-Abgeordneten der SPD-Fraktion beigetreten wären. Und von 120 SPD-Abgeordneten, stimmten nur 94 dagegen. 26 stimmten nicht dagegen: 11 fehlten wegen „Krankheit“, neun waren verhaftet, sechs enthielten sich der Stimme.[10] KPD-Fraktion und SPD-Fraktion zeigten, dass auch sie das entscheidende Gesetz zur Einführung der Langzeit-Diktatur nicht verhindern wollten.[11]
Wegen des Reichstagsbrandes wurden im Oktober 1933 Ernst Torgler, der Fraktionschef der kassierten KPD im Reichstag und Georgi Dimitroff, der Chef der Weltzentrale der „Kommunistischen Internationale“, die Komintern-Funktionäre Popoff und Taneff sowie Marinus van der Lubbe, mit niederländischen und angeblich kommunistischen Papieren (er war 1931 aus der KP der Niederlande ausgeschlossen worden), vor dem Reichsgericht in Leipzig angeklagt. Das Verfahren wurde und wird als fair porträtiert. Die „Kommunistische Internationale“ veranstaltete unmittelbar vor dem Prozess in London ein internationales Tribunal zum Reichstagsbrand. Der jüdische „Staranwalt“ Arthur Garfield Hays aus New York, Anwalt der Bürgerrechte Union (ACLU), war Mitveranstalter. Anschließend nahm er als Prozessbeobachter am Reichstagsbrand-Prozess in Leipzig/Berlin teil. Kurz vor der Urteilsverkündung flog er nach New York und behauptete dort in Interviews, die Prozessführung sei rechtsstaatlich einwandfrei. Diese Vortäuschung von Gerechtigkeit im nationalsozialistischen Deutschland wiederholte er 1942. Damals ließ er seine Autobiographie „City Lawyer“ drucken.[12] Das diente zur Beruhigung potentieller Insassen von Konzentrationslagern.
Scheinbar kühn provozierte im Prozess Georgi Dimitroff den Hermann Wilhelm Göring zu dessen gespielt hilflosen Wutausbrüchen. Göring ließ ihn die Schau und den Prozess am 23.12.1933 gewinnen. Torgler und Dimitroff enttarnten die National-Sozialisten nicht als offenkundige Brandstifter, griffen sie nicht frontal an. Sie machten lediglich ihre eigenen Alibis wasserdicht und wurden freigesprochen. Aber der diagnostizierbar geisteskranke Marinus van der Lubbe wurde nach fingierten Beweisen als Alleintäter durch das Reichsgericht in Leipzig ermordet[13]. Der „Völkischer Beobachter“ täuschte Wut über die Freisprüche vor. Dimitroff fuhr dann unbehelligt in die Sowjet-Union. Torgler kam von Dezember 1933 bis August 1935 ohne Zusammenhang mit dem Prozess in ein Konzentrationslager.[14] 14 Monate danach, im Januar 1937, wurde er im Propagandaministerium von Goebbels angestellt. „Er soll nicht an die Öffentlichkeit treten,“ notierte Goebbels in seinem Tagebuch. Er bekam „vom Führer“ 800 Mark monatlich.[15] Er arbeitete im Frühjahr 1940 an dem Sender der kommunistischen Partei Frankreichs (PCF) „Radio Humanite“ mit, der in Zusammenarbeit mit der NS-Regierung die Eroberung Polens durch Deutschland und die Sowjet-Union verteidigte und die französische Parteinahme für Polen zu verhindern suchte. 1945 wurde Torgler, ehemalig Mitarbeiter von Lenin-Stalin-Goebbels, Mitglied der SPD.
14.2. Augstein & Co, Fackelträger des Reichstagsbrandes
Kein kluger Kopf konnte auf die Idee kommen, nicht die NS-Führung hätte den pyrotechnisch anspruchsvollen Brand legen lassen.
Die damaligen Vergewaltigungen der Wahrheit nicht nur durch die NS-Regierung sondern auch durch Angehörige der Verlegerfamilien Simon, Ullstein, Wolff, dann im Jahre 1949 durch Heinrich Schnitzler/Rudolf Diels, dann 1959, 1960, 1992 und 2001 erneut durch Rudolf Karl Augstein, 1961 durch Sefton Delmer (Verlag Secker & Warburg, London) und Hans Rothfels vom Institut für Zeitgeschichte, 1964 durch Hans Mommsen, 1965 durch das Berliner Landgericht, 1986 durch Karl-Heinz Janßen, Die Zeit[16], 2001 durch Henning Köhler und Daniel Körfer („Nein, die Nationalsozialisten haben den Reichstag nicht angezündet, sondern Marinus van der Lubbe…“[17]) Frankfurter Allgemeine Zeitung und Sven Felix Kellerhoff, Die Welt, beweisen, dass diese Personen Mitbrandstifter waren beziehungsweise heute die unter einer Schicht demokratischer Asche glimmende nationalsozialistische Lügenglut als Fackelträger weiter tragen. Sie konnten es nach 1945 wagen, ihre Freisprüche für Hitlers Brandstiftung zu publizieren, weil die Sowjet-Union die beschlagnahmten Ermittlungsakten „Fonds 551“ geheim hielt.[18]
Rudolf Augstein wußte 1933 Bescheid: „Ich wuchs in politische Gespräche hinein … bei uns war ja auch alles klar. …, wer den Reichstag angezündet hatte. Das waren die Nazis.“[19] Aber 2001 hatte er eine Unschuld der Nazis mit innersten Gedanken Adolf Hitlers beweisen lassen.
„Noch Jahre danach war Hitler überzeugt, Kommunisten… seien die Brandstifter gewesen … dass Hitler, der nun wirklich über eine Anstiftung aus Nazi-Kreisen hätte Bescheid wissen müssen, von der Schuld der KPD ausging“[20]. Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung behauptete im Jahre 2008, Göring habe geglaubt, die Kommunisten wären die Brandstifter und auch heute kämen Hitlers Leute als unschuldige Beobachter in Frage. „Für den preußischen Innenminister (Göring, d.A.) war die Sache klar: ´´Das ist der Beginn des kommunistischen Aufstandes, sie werden jetzt losschlagen. Die Frage der Täterschaft, … ob Hitlers Staat teuflisch-planerisch … agierte, … konnte auch Karlsruhe nicht entscheiden.“[21]
Eine Brandstiftung ausschließlich durch van der Lubbe ist so offenkundig absurd, dass die normal intelligente LeserIn grübelt: Warum behaupten die das?
Antwort: Sie lenken mit der Bestreitung der Brandstiftung durch die National-Sozialisten davon ab, dass es erwiesen ist, dass Kommunisten nicht die Täter waren. Diese waren aber am Tag nach der Brandstiftung, von Reichspräsident Paul von Hindenburg durch die „Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat (…) zur Abwehr kommunistischer, staatsgefährdender Gewaltakte(…)“ an politischer Betätigung gehindert worden und ihre trotzdem am 05.03.1933 gewählten Vertreter im Reichstag waren gehindert worden, am 23.03.1933 als KPD-Parlamentarier an der Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz teilzunehmen. Dieser Akt von Willkür und Gewaltherrschaft seitens des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg war von allen anderen Parteien des Reichstages, von allen Juristen, Beamten und von den noch zugelassenen Journalisten mitgetragen worden: Sie ebneten der Hitler-Diktatur bewußt den Weg.
[1] Köhler O. Diese Woche ist der Spiegel stumm. Junge Welt 29.03.2008:10
[2] Darunter befanden sich nur zwei Personen mit jüdischem Hintergrund; die kommunistischen Rechtsanwälte Hans Litten und Alfred Apfel. Die KPD-Führung hat 1933 keine einzige jüdische Person in den Reichstag wählen lassen. (Im September 1932 sechs). So wurde es Verantwortlichen in den USA wie Warburg, Wise und Roosevelt erleichtert, einen Boykott Deutschlands zu verhindern, weil es keine Beweise für Misshandlungen von Juden gäbe, (s. Kapitel USA).
Der SPD-Vorstand hat am 19.06.1933 seine jüdischen Mitglieder abgewählt. So konnte am 22.06.1933 die Regierung die SPD verbieten, ohne rassistische jüdische Gefühle im Ausland zu strapazieren. Die Abgewählten Otto Wels, Paul Hertz, Victor Schiff, Emil Kirschmann, Friedrich Stampfer und Johannes Vogel hatten vorher Propaganda-Reisen für die nationalsozialistische Regierung zu SPD-Bruderparteien im Ausland angetreten. Angeblich wollten sie damit die Wiederzulassung der SPD- Presse veranlassen.
Z.B. „Vorwärts“-Chefredakteur Friedrich Stampfer und Johannes Vogel bekamen vom preussischen Ministerpräsidenten Hermann Göring ausgestellte Pässe, mit denen sie nach Frankreich-Saarland fuhren und unter den Saar-Bergwerkarbeitern dort für den Anschluß an Hitler-Deutschland erfolgreich warben. Sie manövrierten die saarländischen Kohle- und Rüstungskapazitäten des Röchling-Konzerns zum Angriffspotential Adolf Hitlers dazu.
[3] Olden, Hitler:277-8
[4] Vorwärts, 28.03.1933, Titelblatt
[5] Neue Zürcher Zeitung 28.08.1933
[6] Olden. Hitler:283
[7] Münzenberg wurde am 07.10.1937 aus der KPD ausgeschlossen und 1940, nach seinem radikalen Angrif auf den deutsch-sowjetischen Freundschaftspakt und den gemeinsamen Überfall der Paktverbündeten auf Polen, ermordet.
[8] Olden, Hitler:292
[9] Auch das Parlament Österreichs betrieb am 04.03.1933 die Einführung der Diktatur. Die sozialistisch, konservativ, liberalen Parlamentspräsidenten Renner, Ramek und Straffner machten freiwillig Platz für den faschistischen Diktator Dollfuß.
[10] z.B. Kurt Löwenstein, SPD-MdR, legte sein sozialdemokratisches Mandat nieder (Hiller H. Kürschners Volkshandbuch Deutscher Reichstag 1933, Berlin 1933:75) und trat der NSDAP-Fraktion bei. (Adam UD. Judenpolitik im Dritten Reich. Düsseldorf 1972:124)
[11] In 120.000er Auflage erschien 1933/34/35 wöchentlich in Zusammenarbeit von SPD und Gestapo die Publikation „Blick in die Zeit“ für SPD-Mitglieder.
Am 17.05.1933 stimmten die verbliebenen SPD-Reichstagsabgeordneten im Reichstag der außenpolitischen Friedensverkündung Adolf Hitlers zu. Anschließend sangen sie zu Tränen gerührt mit den nationalsozialistischen Abgeordneten: „Deutschland, Deutschland über alles…“.
[12] Cullen MS. In Berlin. Leserbrief Frankfurter Allgemeine Zeitung 02.02.2004:10
[13] Auf Bandstiftung stand zur Zeit der Tat nicht die Todesstrafe.
[14] Erst 1935 wurde er aus der KPD ausgeschlossen.
[15] Ein Studienrat bekam damals 375 Reichsmark monatlich.
Burian P. Hitler, Goebbels und der Reichstagsbrand. Leserbrief Frankfurter Allgemeine Zeitung 13.03.2001:9
[16] Die Zeit, 21.02.1986
[17] FAZ 22.03.2013
[18] Dieses war z.B. dem Spiegel-Autor Fritz Tobias bekannt. (Tobias F. Der Reichstagsbrand. Rastatt 1962 :94). Die Akten wurden 1982 von der Sowjet-Union an das Zentrale Parteiarchiv der DDR übergeben. Auch die DDR hielt sie geheim. Auch Moskau und Berlin-Hauptstadt waren Helfer für die Kontinuität der Besitzverhältnisse in Deutschland einschließlich der dazugehörigen Zerschlagung der KPD. Heute haben Hersch Fischler, Alexander Bahar, Wilfried Kugel das seit 1990 erreichbare Material ausgewertet.
[19] Augstein R. Erinnerung kann man nicht befehlen. Spiegel 46/2002
[20] Spiegel 15/2001
[21] Sattar M. Spätes Recht für van der Lubbe. Frankfurter Allgemeine Zeitung. 11.01.2008:1