Rassismus ist Grundpfeiler des Staates Israel

Das Staatsbürgergesetz des Staates Israel, das „Gesetz der Rückkehr“, besagt, dass Personen, deren zumindest ein Großelternteil „Jude“ ist, Anrecht auf die Staatsbürgerschaft von Israel haben.[1] Auch die jüdischen Religionsgesetze besagen:

„(…) Kein Jude muß die Synagoge besuchen oder Mitglied einer offiziellen jüdischen Gemeinde sein oder auch nur in den Statistiken zur Zahl der jüdischen Einwohner eines Landes auftauchen, um Jude zu sein.“ [2]

Maßgeschneidert dazu war die Bestimmung in Hitler-Deutschland, dass Personen, deren zumindest einer Großelternteil „jüdisch“ war, kein Anrecht auf die Staatsbürgerschaft von Deutschland haben konnten. Hitler machte die jüdischen Religionsgesetze bezüglich der Definition, wer „Jude“ wäre, zum Gesetz des Deutschen Reiches:

Genauso wie unter Hitler in Deutschland sind heute in Israel Ehen zwischen Juden und Nichtjuden praktisch verboten. Eheschließungen dürfen in Israel nur von Rabbinern und nur nach den religiösen Bestimmungen vollzogen werden. Und diese Personen verhindern die Eheschließungen von jüdischen mit nichtjüdischen Menschen. Der Staat Israel überwacht die rassischen Eigenschaften seiner EinwohnerInnen heute mit den modernsten wissenschaftlichen Methoden. Die jüdische Herkunft von EinwandererInnen wird in Zweifelsfällen mit einem Gen-Test geprüft. Und es werden gegebenenfalls die Einwanderungsbewerber z.B. in die Ukraine zurückgeschickt.[3]


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[1] Auch die Bundesrepbulik Deutschland behandelt Personen in den Staaten der ehemaligen Sowjet-Union ohne jüdische und ohne deutsche Vorfahren als minderwertig.

[2] Gilbert M. Das jüdische Jahrhundert. München: C. Bertelsmann Verlag, 2001:1-375, hier 12.

[3] AFP. Einwanderung in Israel erst nach Gentest. Die Tageszeitung 03.07.1998:11, col. 6.