15.01.2021
Dr. med. Wolff Geisler
An
Summa cum fraude
Universität des Saarlandes
c/o Dr. Ulrich Herb, Universitäts-Bibliothek
66123 Saarbrücken
Sehr geehrter Herr Dr. Herb,
lassen Sie mich bitte Ihnen eine wissenschaftliche Veröffentlichung vorstellen, die nach meiner Meinung nicht mit den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis vereinbar ist. Es betrifft die Zuschreibung antisemitischen Denkens und Publizierens an Dr. med. Wolff Geisler durch
– Ionescu D. Judenbilder in der deutschen Beschneidungskontroverse. Nomos Verlag. Baden-Baden. 2018.
– haGalil. Judenbilder in der deutschen Beschneidungskontroverse. 11. März 2019-4AdarII 5779. Leseprobe.
– Ionescu D. „Gefährdete jüdische und muslimische Körper? – Forderungen nach Regulierung der Vorhautbeschneidung in Deutschland. In Gerhards H, Braun K. (Hg). Biopolitiken. Regierungen des Lebens heute. Springer Nature Wiesbaden 2019:301-328, hier 309-310
Das Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin hat als Interdisziplinäre Antisemitismusforschung Band 19 die Publikation „Judenbilder in der deutschen Beschneidungskontroverse“ von Dana Ionescu im Nomos Verlag veröffentlicht.
Entstehung und Druck der Schrift von Dana Ionescu wurden von der Stiftung Zeitlehren, von der Amadeu Antonio Stiftung und von der Axel Springer Stiftung unterstützt. (Ionescu 2018:6). Die Autorin wurde dafür 2018 mit summa cum laude von Samuel Salzborn von der TU-Berlin promoviert. Das Buch wurde von Heinz-Jürgen Voß (Hochschule Merseburg) in socialnet Rezensionen 14.02.2019 als „auf jeden Fall sehr gut“ besprochen.
haGalil brachte am 11.03.2019 eine Leseprobe, in der die Behauptungen über meine Erörterungen wiedergegeben sind.
Der Kampf gegen Antisemitismus ist ein von der deutschen Bundesregierung betontes Vorhaben und ein Anliegen der Mehrheit der Bevölkerung.
Unberechtigt antisemitisch eingestuft zu werden, bedeutet unberechtigte staatliche und gesellschaftliche Diskriminierung.
Der Nomos Verlag hat 2018 die Doktorarbeit von Dana Ionescu veröffentlicht (Ionescu D. Judenbilder in der deutschen Beschneidungskontroverse. Diese soll an Hand der Diskussion um die Legalisierung der nicht medizinisch indizierten Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Jungen ein getarntes Netzwerk von namentlich benannten, z.T. mit Geheimzeichen antisemitisch argumentierenden Wissenschaftlern zeigen.
Zu den mich betreffenden Ausführungen nehme ich Stellung:
A) Ionescu urteilt, ich würde mich in den Veröffentlichungen
„Geisler, Wolff (2012): Der Zweck der jüdischen Beschneidung, in http://www.luebeck-kunterbunt.de/Judentum/Die_juedische_Beschneidung.pdf, abgerufen am 16.06.2017 (gekürzte Fassung).
Geisler, Wolff (2015): Die jüdische Beschneidung, http://www.zwangsbeschneidung.de/archiv/dr-geisler-die-juedische-beschneidung.pdf, abgerufen am 28.05.2016.“
antisemitisch äußern. (Ionescu D. 2018:12,13,14,407).
Sie begründet diese Beurteilung nicht mit meinen Aussagen, dass
die traditionelle jüdische Beschneidung samt gewollter Schmerzzuführung und mit dem Saugen des Beschneiders mit dem Mund am blutenden Penis des Säuglings (Metzitza b’Peh) heute derartig vom Oberrabinat in Israel empfohlen wird und an 57% der männlichen Säuglinge in jüdischen Familien in New York ausgeübt wird. Diese benannten Tatbestände verschweigt sie völlig, beanstandet sie nicht.
Die verschwiegene Prozedur wird nur indirekt erwähnt:
„… in den genannten (nicht genannten, d.A.) Beispielen werden Juden als grausam, inhuman, verbrecherisch … konzeptualisiert. (vgl. Schwarz-Friesel/Reinharz 2013:147,153)“
(Ionescu 2018:14).
Sie erklärt also Grausamkeit, scheinbare Empfindungslosigkeit, Schamlosigkeit von jüdischen Menschen angesichts dieser Beschneidungen als normal, als lediglich gedankliche Konstruktion. Sie hat eine Auffassung von jüdischen Menschen als kriminell-pervers verinnerlicht.
Statt nach den psychologischen Methoden, Erpressungen, Versprechungen, Bestechungen, materiellen Bewusstseinsveränderungen, mit denen diese Geisteshaltungen erzeugt werden und den Beweggründen für diese Maßnahmen, zu forschen greift sie Personen, die derartiges aufzeigen und bekämpfen als Gegner jüdischer Menschen, als antisemitisch an.
B) Sie behauptet, ich hätte geschrieben
„Juden (von ihr kursiv geschrieben, d.A.) neigten aufgrund der Vorhautbeschneidung zu bestimmten Krankheiten… (Geisler 2015:2)“
(Ionescu 2018:13).
B a) Ionescu erklärt, was sie mit der Kursivschreibweise sagen will:
„Juden, jüdisch … wird kursiv geschrieben, sofern die (antisemitisch) … Schreibenden eine stereotype Konzeptualisierung zum Ausdruck bringen, wobei sie diese in ihrem >>mentalen Glaubenssystem<< verinnerlicht haben und für die Wahrheit halten (Schwarz-Friesel/Reinharz 2013:46). … Die kursive Schreibweise verdeutlicht, dass Juden als >>Gegenentwurf zur eigenen Existenzform<< erklärt werden (ebd.). Auf diese Weise soll deutlich gemacht werden, dass Juden … durch Zuschreibungen und Projektionen stereotyp dargestellt sind. Benannt werden also semantische … Ausgrenzungen. Salzborn spricht … von einer >>kommunikative[n] Chiffre<< und einem >>kollektive[n] Symbol<< (Salzborn 2016c:33).“
(Ionescu 2018:12)
Ich benutze die Bezeichnung J u d e n nie für Personen der Gegenwart. Diese Bezeichnung schreibt eine biologistisch-religiös-nationalistisch verkürzte Identität zu. Siehe z.B. „Schwarze/r“, „Weisse/r“, „Goy“, „Ungläubige/r“, „ZigeunerIn“, „Siniti- und Roma“, „Eingeborene/r“.
Ich benenne jüdische Personen gegebenenfalls mit Zitatmarkern als „Juden“, „Jüdinnen“, also als sogenannte Juden, Jüdinnen.
Ionescus Beschreibungen meines mentalen Glaubenssystems mit verinnerlichter Wahnvorstellung und kommunikativen Geheimzeichen sind gegenstandslos.
B b) Ionescu behauptet, ich hätte geschrieben
“Juden neigten aufgrund der Vorhautbeschneidung zu bestimmten Krankheiten und verbreiteten diese: Die Beschneidung verursache „Krebs, Hirnschäden, Blutgerinnungsstörungen und seltene […] Erkrankungen. (Geisler 2015:2)“
(Ionescu 2018:13)
Sie suggeriert damit, ich unterstützte die antijüdische Stereotype, welche
„Juden als … die Bevölkerung durch Krankheit degenerierend … konzeptualisiert.“
(Ionescu 2018:14).
Dass jüdische Personen Krebs, Hirnschäden, Blutgerinnungsstörungen und seltene Erkrankungen
v e r b r e i t e n, habe ich nicht geschrieben.
Unterschiedlich dazu führe ich aus, dass auf männliche Säuglinge ausschließlich durch die jüdischen Beschneider mit dem Saugen des Beschneiders am blutenden Penis des Säuglings u.a. Herpes simplex Virus 1, Retroviren und die genetische Eigenart CCR5 Deletion p32 übertragen werden und dass dadurch die beschriebenen relativen Krankheitshäufungen ausschließlich unter jüdischen Personen bewirkt würden.
C) Ionescu behauptet, ich hätte geschrieben, die
„Beschneidung … führe zur Verbreitung des HI-Virus, da „HIV an jüdische Personen“ (Geisler2015:21) gebunden sei.“
(Ionescu 2018:13/14).
Das habe ich nicht geschrieben.
Der verbreiteten Behauptung, dass Männer mit vollständiger Vorhaut um 60% häufiger mit HIV infiziert werden als beschnittene Männer habe ich vielmehr u.a. auf der von Ionescu zitierten Fundstelle gegenüberstellt:
„US-Staaten mit überdurchschnittlichen jährlichen HIV-Neubefall-Raten (>10,8 je 100.000 Ew) haben einen überdurchschnittlichen Prozentsatz jüdischer Personen (>2,2%): .. Die Koppelung von HIV an jüdische Personen zeigt auch: An New York grenzt Vermont…“. Drei Seiten weiter, auf S. 24 folgere ich: „In keiner Region mit relativ vielen jüdischen Beschneidungen sind HIV-Nachweise selten. Nichts spricht für den behaupteten Schutz gegen nachweisbares HIV durch die jüdische Beschneidung.“
D) Ionescu schreibt:
„Darüber hinausgehend sei die jüdische Beschneidung für die unmittelbaren tödlichen Spätfolgen der Erb- beziehungsweise genetischen Krankheiten >>Bluter-Krankheit[..], Morbus Canavan, Bloom-Syndrom, Mucolipidose IV, Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenase-Mangel, Fragiles X-Syndrom<< sowie >>M[orbus] Fabry<<(18) verantwortlich. In dieser Sichtweise scheint die Vorhautbeschneidung von jüdischen Säuglingen eine >>Bedrohung für die Ganzheit und Gesundheit<<(19) der deutschen Gesellschaft, sogar der ganzen Welt zu sein (er nennt u.a. Deutschland, die USA, Finnland, Israel, Großbritannien, Australien, Litauen).“ (Ionescu 2018:14)
Sie sagt mir also erneut nach, ich propagierte das antijüdische Stereotyp vom krankmachenden Verderber, nun der deutschen Gesellschaft, sogar der ganzen Welt.
Ich nenne neun unmittelbare tödliche Spätfolgen des Wirkens der traditionellen jüdischen Beschneider, die ausschließlich die da mittraktierten Personen betreffen, die aber nicht die von Ionescu angeführten Gesellschaften bedrohen.
E) Ionescu schreibt:
„Dass es Geisler ausschließlich um die Beschneidung jüdischer Säuglinge geht, verdeutlicht er, indem er die Beschneidung muslimischer Jungen mit der medizinischen Vorhautentfernung in Verbindung bringt, die unbedenklich sei. (vgl. Geisler 2012:2; vgl. Geisler 2015:4)“
(Ionescu 2018:14)
Sie unterstellt mir damit, antijüdische moralische Doppelstandards anzulegen.
Dazu: Ich schreibe, dass die jüdische Beschneidung nicht die Entfernung der gesamten Vorhaut vorschreibt, wie es bei der muslimischen und bei der medizinischen Beschneidung vorgesehen ist. Ich schreibe nicht, daß die muslimische und – ohne medizinische Indikation – eine medizinisch ausgeführte Beschneidung unbedenklich seien.
Sie verdreht von einem jüdisch-biologistischen Standpunkt aus die jüdische Beschneidung von Säuglingen in eine Beschneidung von jüdischen Säuglingen.
F) Ionescu zitiert mich angeblich:
„Um also über die „Wahrheit“… aufzuklären… da „alle Medien“, Politik und Religion schwiegen…“
(Ionescu 2018:14)
Sie schreibt mir damit Wahrheits-Alleinbesitz-Wahn und Konspirations-Behauptungen zu.
Ich habe nicht von Wahrheit geschrieben. Von mir stammt: „21. September 2011: Das Amtsgericht Köln verbot…. Alle Medien verschwiegen das Urteil bis zum 26.06.2012.“
G) In dem Artikel „Gefährdete jüdische und muslimische Körper? – Forderungen nach Regulierung der Vorhautbeschneidung in Deutschland, wiederholte sie ihre Behauptungen und bekräftigte: „Für die antisemitische Facette der Kontroverse steht die über vierzigseitige Abhandlung mit dem Titel Die jüdische Beschneidung“. Und sie fügte eine weitere hinzu. Sie behauptet in dem Artikel in der Folge der obigen Aufzählungen:
„Gemeinsam ist allen Beiträgen von Beschneidungsgegnerinnen, die medizinisch argumentieren, präventivmedizinische Vorteile der Vorhautbeschneidung zu bestreiten…“
(Ionescu in Gerhards Biopolitiken 2019:310)
Das trifft bezüglich der traditionellen jüdischen Beschneidung nicht zu. Ich schreibe: „Die jüdische Beschneidung, mit der Mund-Penis-Saug-Infizierung Metzitza b’Peh … bezweckt die Übertragung von z.B. HSV-1, von Retroviren (z.B. HIV) und der CCR5p32-Deletion-Genvariante auf den Säugling. Die homozygote Entfernung von CCR5p32 kann gegen Immunschwäche (z.B. AIDS), Pest, Tuberkulose und Pocken schützen. (Geisler 2015: 36,37)
Ich halte die Dissertation Dana Ionescus für wissenschaftliches Fehlverhalten.
Besondere Bedeutung hat ihre Veröffentlichung, weil sie mit der Behauptung des Kampfes gegen Antisemitismus durch Verschweigen der Metzitza b’Peh und durch Falschbehauptungen bezüglich der Argumente dagegen die Fortsetzung dieses antijüdischen Eingriffes betreibt.
Mit freundlichen Grüßen
(Geisler)